Für den Nachweis des Brandschutzes werden in Hessen für Sonderbauten Brandschutzkonzepte nach Bauvorlagenerlass erstellt, alternativ können diese auch nach vfdb-Richtlinie 01/01 erstellt werden.
In anderen Bundesländern werden diese teilweise auch als Brandschutznachweise bezeichnet.

Brandschutzkonzepte für folgende Arten von Sonderbauten kann ich Ihnen erstellen und mit der Bauaufsicht und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle abstimmen:

  • Krankenhäuser,
  • Alten- und Pflegeheime,
  • Beherbergungsstätten,
  • Kindergärten, Kinderhorte,
  • Schulen, Hochschulen,
  • Hochhäuser,
  • Industriebauten, Hochregallager,
  • Versammlungsstätten,
  • Garagen,
  • Büro- und Verwaltungsgebäude,
  • Schank- und Speisegaststätten,
  • Justizvollzugsanstalten,
  • Verkaufsstätten,
  • Spielhallen,
  • sonstige Sonderbauten.

Bitte sprechen Sie uns an, gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung!